Schuldnerberatung
Geeignete Stelle gemäß § 305, Absatz 1, Ziffer 1 Insolvenzordnung Mitglied im Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. |
Aktuelles
Einschränkungen durch das Coronavirus
Sehr geehrte Ratsuchende!
Auch in der Zeit der Corona-Pandemie sind wir als Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Osterholz-Scharmbeck weiter für Sie da. Mittlerweile sind wieder persönliche Beratungsgespräche nach Terminabsprache möglich
Sie können uns telefonisch unter 04791 806-85 zur Terminabsprache erreichen oder Sie senden eine E-mail an : schuldnerberatung.dw.osterholz-scharmbeck@evlka.de.
Auch die Ausstellung von Bescheinigungen für das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) lässt sich auf diesem Wege organisieren!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und/oder Ihre Nachricht!
Die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Schuldnerberatung
Kennen Sie das?
- Mahnung
- Mahnbescheid
- Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung
- Gerichtsvollzieher
- Lohn- und Kontopfändung
- Vermögensauskunft
Bei uns sind Sie an der richtigen Stelle, wenn...
- Ihnen Ihre Schulden über den Kopf wachsen,
- die Post der Gläubiger sich häuft,
- Sie Ihre Raten nicht mehr zahlen können,
- Sie nicht mehr genug Geld haben, um Miete und Strom zu zahlen,
- nichts mehr für den Lebensunterhalt übrig bleibt.
Wenn Sie bereit sind...
- uns Ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen,
- Ihre Schuldenunterlagen zu sortieren,
- keine weiteren Schuldverpflichtungen einzugehen,
- offen und auf gegenseitigem Vertrauen mit uns zusammenzuarbeiten,
- sich an Absprachen und Vereinbarungen zu halten,
...dann können wir Sie dabei unterstützen...
- wieder den Überblick über Ihre Haushaltslage zu gewinnen,
- den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern,
- Forderungen auf Ihre Höhe und Rechtmäßigkeit zu überprüfen,
- drohende Zwangsvollstreckungen abzuwehren,
- mit den Gläubigern zu verhandeln und realistische Vereinbarungen zu treffen.
Im Rahmen der Insolvenzberatung können wir Sie...
- über das Verbraucherinsolvenzverfahren informieren,
- den erforderlichen Versuch einer außergerichtlichen Einigung begleiten,
- ein Scheitern dieses Versuchs im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens bescheinigen.
Aktuelles
- Die Pfändungsfreigrenzen haben sich zum 01.07.2023 erhöht. Die aktuelle Pfändungstabelle finden Sie hier.
Weiterführende Links
- Forum Schuldnerberatung ( www.forum-schuldnerberatung.de)
- Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (www.iff-hamburg.de)
- Fachzentrum Schuldenberatung Bremen (www.fsb-bremen.de)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (www.meine-schulden.de)
Erste Schritte
Beratungszeiten / Ansprechpartnerinnen
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 0 47 91 - 8 06 85.
Unsere aktuelle Informationsbroschüre können Sie hier herunterladen.
Silke Otten |
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