Täter-Opfer-Ausgleich

Ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Weg, um nach einer Jugendstraftat (z.B. nach einer Körperverletzung) einen Tatausgleich (z.B. Schmerzensgeld) bzw. eine Konfliktschlichtung (z.B. Entschuldigung) zwischen dem Täter und dem Opfer zu erreichen. Der gesamte Ausgleich wird von unparteiischen Vermittlern begleitet. Die Teilnahme am TOA ist freiwillig. Täter-Opfer-Ausgleich

Die Ziele des TOA

Täter und Opfer haben nach einer Straftat verschiedene Interessen. Anders als im Gerichtsverfahren ist es im TOA vorgesehen, über das Vorgefallene und die Folgen zu reden. Die Beteiligten können ihre Interessen benennen und im Ausgleichsgespräch einen Tatausgleich finden, mit dem beide Seiten einverstanden sind.

Das Opfer kann...

Der Täter kann...

Die Teilnahme an einem Täter-/Opferausgleich kann dazu führen, dass der Staatsanwalt bzw. Richter das Strafverfahren einstellt.

Wann ist ein TOA möglich?

In der Regel wird ein TOA durch den Staatsanwalt oder Richter angeregt. Täter oder Opfer können auch von sich aus Kontakt zu uns aufnehmen.Wir besprechen dann das weitere Vorgehen. Voraussetzungen für einen TOA sind die Geständigkeit des Täters, ein geklärter Sachverhalt und die Bereitschaft des Täters zum Tatausgleich.

Wie verläuft ein TOA?

  1. Anregung durch den Staatsanwalt, Richter oder Selbstmelder
  2. Kontaktaufnahme, Beratung und getrennte Vorgespräche
  3. Ausgleichgespräch zwischen Täter und Opfer im Beisein der Vermittler
  4. Regelung des Tatausgleiches, Abschließen einer Vereinbarung
  5. gegebenenfalls Kontrolle der Vereinbarung
  6. Abschlussbericht an den Staatsanwalt oder Richter

Weiterführende Links

Vermittler


Thomas Horn

Thomas Horn
Fon: 0 47 91 - 8 06 91

Thomas Horn ist anerkannter Vermittler / Mediator im Strafrecht. Der TOA wird in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe des Landkreises Osterholz durchgeführt.

Unsere aktuelle Informationsbroschüre können Sie hier herunterladen.